13.03.07 13:08

Rechtsgutachten bestätigt weblucid

Der Secure Mail Service arbeitet 100%ig gesetzeskonform.

Unternehmen, die sich nicht dem Risiko gerichtlicher Auseinandersetzungen aussetzen möchten, müssen auf die strikte Einhaltung der Gesetze achten.

Bei Systemen zur Spam- und Virenbekämpfung sind hier insbesondere zu nennen:

  • Fernmeldegeheimnis
  • Datenschutz
  • Verbot der Nachrichtenunterdrückung

Bei der Entwicklung des Secure Mail Services hatte sich weblucid zum Ziel gesetzt, alle gesetzlichen Vorgaben strikt zu erfüllen, ohne den Kunden und Endnutzern unverhältnismäßige Aufwändungen oder komlizierte Verfahren aufzubürden. Die Konfigurations- und Wartungsfreiheit sollte trotz Gesetzeskonformität erhalten bleiben.

Während Effektivität und Bedienbarkeit von den Kunden bestätigt wurden, konnte die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nur durch die Beauftragung eines Rechtsgutachtens sichergestellt werden.

Das Ergebnis liegt nun mehr vor und bestätigt, dass weblucid mit dem Secure Mail Service die selbst gesteckten Ziele erreicht hat:

Auszug aus dem Rechtsgutachten
von Rechtsanwalt Breidenbach:

Die gewerbliche Leistung des weblucid Internet Services e. K., Stille Gasse 2, in 44141 Dortmund, in Bezug auf das Leistungsangebot Secure Mail Service ist eine gesetzeskonforme Lösung des teilweise schwierigen – aber durchaus möglichen – Interessenausgleiches des Arbeitnehmers am Datenschutz auf der einen und des Unternehmers an einem umfassenden Schutz seines Betriebes auf der anderen Seite.
Es bestehen daher keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Verwendung des Secure Mail Service.

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