Sicherheit & Datenschutz

 

Zuverlässigkeit der Zustellung

Wer das Medium Email geschäftlich nutzt, will sich natürlich auch weiterhin hundertprozentig darauf verlassen können. Oftmals wird aus Angst vor Mailverlust auf einen Spamschutz verzichtet.Bei weblucid werden jedoch als unerwünscht klassifizierte Mails nicht einfach gelöscht. Die Empfänger haben die Möglichkeit, eine in Quarantäne gesetzte Spam-Mail doch noch zustellen zu lassen. Selbst bei bereits vor der Übertragung abgeblockten Emails wird sowohl der Empfänger als auch der Absender automatisch darüber informiert.

Damit verhält sich die Spamfilterung des weblucid Secure Mail Services konform zu § 206 des Strafgesetzbuches, das eine Unterdrückung von Nachrichten verbietet.

 

Vertraulichkeit der Mails

Die persönlichen Rechte der Mitarbeiter sind in verschiedenen Gesetzen geregelt. So unterliegen Emails, und damit auch Spam, dem Fernmeldegeheimnis und dem  Datenschutz.

Das Quarantänesystem des weblucid Secure Mail Services wird dem dadurch gerecht, dass ohne explizite Einverständnis des Empfängers kein Dritter Kenntnis über den Inhalt der Mails erlangen kann.Selbst bei Mails mit potenziell schädlichen Inhalten, z.B. Viren, erhält der Administrator zunächst nur rudimentäre Basisinformationen über Herkunft und Art der abgewehrten Gefahr. Erst nach dem expliziten Einverständnis des Empfängers kann der Administrator zu Analysezwecken auf Inhalt und Anhänge der Mail zugreifen.

Gesetzeskonforme Spamfilterung

Welche juristischen Fallstricke verbergen sich hinter Fernmeldegeheimnis und anderen gesetzlichen Regelungen?

Was muss beim Einsatz eines Spam-Filters beachtet werden?

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